Horizontale Finanzierungsregeln

Horizontale Finanzierungsregeln Definition

Die horizontalen Finanzierungsregeln setzen die Kapitalverwendung (Aktiva-Seite der Bilanz) ins Verhältnis zur Mittelherkunft (Passiva-Seite der Bilanz).

Aussage der horizontalen Finanzierungsregeln

Die horizontalen Finanzierungsregeln fordern, dass langfristiges Vermögen (vor allem Anlagevermögen) auch langfristig finanziert werden soll (Fristenkongruenz).

Der Grund ist folgender:

Man geht davon aus, dass Anlagevermögen (zum Beispiel eine Immobilie oder eine Maschine) das investierte Geld erst mittel- bis langfristig verdient.

Wird langfristiges Vermögen kurzfristig finanziert (etwa durch einen Kontokorrentkredit), kommt es zu einer Finanzierungslücke bzw. Liquiditätsengpässen.

Beispiel

Beispiel: Horizontale Finanzierungsregeln / Fristenkongruenz

Ein Unternehmen der Immobilienbranche erwirbt eine Immobilie im Wert von 1 Mio. Euro und finanziert diese komplett mit einem Bankdarlehen mit 5 % Zins.

Die Immobilie wirft (nach Abzug der Kosten) Mieterträge in Höhe von 80.000 Euro jährlich ab.

Das Unternehmen kann somit aus den 80.000 Euro die jährlichen Zinsen begleichen (zu Beginn 50.000 Euro p.a.: 5 % von 1 Mio. Euro) sowie Tilgungen leisten.

Wäre die Immobilie kurzfristig finanziert (zum Beispiel mit einem zweijährigen Darlehen) und die Fristenkongruenz somit verletzt, hätte das Unternehmen keine Möglichkeit, den Kredit aus den laufenden Mieteinnahmen zu bedienen.

Das gilt analog für Investitionen wie Fabriken, technische Anlagen, Maschinen, langfristige Forschungs- und Entwicklungsprojekte und so weiter. Diese verdienen alle ihr Geld erst auf lange Sicht und sollten entsprechend langfristig finanziert werden.

Dagegen kann kurzfristiges Vermögen (etwa Handelswaren) auch kurzfristig finanziert werden, da es auch wieder schnell (durch Abverkauf) Gelder einbringt, mit denen dann ein kurzfristiger Kredit getilgt werden kann.

Darüber hinaus gibt es die sogenannten vertikalen Finanzierungsregeln, die das Eigen- und Fremdkapital (das heißt ausschließlich Bilanzposten der Passiva-Seite) in ein Verhältnis zueinander setzen.