Periodenabgrenzung

Periodenabgrenzung Definition

Der Grundsatz der Periodenabgrenzung des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB als eines der GoB besagt, dass Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind.

Die Periodenabgrenzung ist ein Hauptmerkmal der Bilanzierung nach HGB und Steuerrecht (aber auch weltweit: sogenannte Accrual Basis of Accounting in IFRS und US-GAAP) und macht den wesentlichen Unterschied zu einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Kapitalflussrechnung aus.

Die Periodenabgrenzung bedient sich der Bilanzposten Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, ARAP und PRAP; die entsprechenden Buchungen bezeichnet man als Abgrenzungsbuchungen.

Die Periodenabgrenzung "unterstützt" die dynamische Bilanztheorie, der zufolge der Jahresabschluss als eine zeitraumbezogene Rechnung einen korrekten und mit den Vorjahren vergleichbaren Gewinn ermitteln soll.

Alternative Begriffe: Jahresabgrenzung, periodengerechte Abgrenzung, periodengerechte Erfolgsermittlung, Periodisierungsprinzip, zeitliche Abgrenzung.

Periodenabgrenzung Beispiel

Beispiel: Grundsatz der Periodenabgrenzung

Bilanzierendes Unternehmen

Ein Unternehmen nimmt im Dezember des Geschäftsjahrs 01 eine Unternehmensberatung in Anspruch.

Die Unternehmensberatung stellt die dazugehörige Rechnung für ihre Dienstleistung im Januar des darauffolgenden Jahres 02 und das Unternehmen bezahlt die Rechnung im Februar.

Der Grundsatz der Periodenabgrenzung besagt, dass der Aufwand (die Kosten für die Unternehmensberatung) noch im Dezember bzw. im Jahresabschluss 01 berücksichtigt werden muss (indem die Rechnung noch in das alte Jahre gebucht oder eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen gebildet wird.)

Nur dadurch ergibt sich auch ein Überblick über die Schulden des Unternehmens.

Einnahmen-Überschuss-Rechner

Im Gegensatz dazu würde bei einem Gewerbetreibenden, der zum Beispiel als Kleingewerbetreibender aufgrund mangelnder Kaufmannseigenschaft nicht bilanzieren muss, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung führt, erst die Zahlung in 02 verbucht werden.

Analog verhält es sich im Falle der Bilanzierung bei den Erträgen: ein Umsatz bzw. Ertrag wird verbucht, wenn die Lieferung erfolgt oder die Leistung erbracht wurde – und nicht erst, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Auch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP bzw. PRAP) sind eine Auswirkung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung.